Fundvogel, was ist zu beachten

Wildvögel dürfen aus der Natur nicht einfach mitgenommen werden.

Es ist nur erlaubt, vorübergehend verletzte, kranke oder hilflose Vögel (verwaiste Jungvögel) aufzunehmen und zu pflegen (§43 Abs. 6 BnatSchG).

Voraussetzung ist, dass sie nach der Pflege wieder in die Natur entlassen werden.

Für Vögel die dem Jagdrecht unterliegen, gibt es besondere Regeln. Nach SächsJagdG ist der jeweilige Jagdausübungsberechtigte zuständig. Vögel die dem Jagdrecht unterliegen, dürfen Sie nicht einfach mitnehmen. Sie begehen nach dem Gesetz Jagdwilderei.

Entsprechend § 2 des SächsJagdG ist der „Besitz“ an lebendem oder verendetem Wild unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten, der Jagdbehörde oder einer Polizeidienststelle anzuzeigen.

Folgende Vogelarten zählen zum Wild:

  • alle heimischen Greifvögel (einschließlich Falken),
  • Elstern, Rabenkrähen und Kolkraben.
  • Wildtauben
  • Wildgänse
  • Wildenten
  • Graureiher,
  • Höckerschwan,
  • Blässhuhn,
  • Rebhuhn,
  • Fasan,
  • Wachtel
  • Auerwild,
  • Birkwild,
  • Rackelwild
  • Haselwild
  • Alpenschneehuhn
  • Wildtruthahn
  • Säger
  • Waldschnepfe
  • Möwen
  • Haubentaucher
  • Großtrappe

Alle sonstigen Vögel (z.B. Singvögel, Spechte, Mauersegler, Eulen) unterliegen nicht dem Jagdrecht.  

Finden Sie einen dem Jagdrecht unterliegenden Vogel, müssen Sie sich mit dem Jagdausübungsberechtigten, der Jagdbehörde oder einer Polizeidienststelle in Verbindung setzen.

Telefon untere Jagdbehörde Landkreis Mittelsachsen :

03731 799 3623 / Frau Knorn

03731 799 3622 / Frau Irmscher

Beim Fund von allen anderen Vögeln streng geschützter Arten (z.B. Singvögel, Eulen) muss in jedem Fall die Naturschutzbehörde des Kreises Mittelsachsen unterrichtet werden: 

Telefon untere Naturschutzbehörde Landkreis Mittelsachsen :

03731 799 4029 / Frau Herziger

03731 799 4162 / Frau Hewener

Finden Sie einen hilflosen Vogel, sollten Sie abwägen, ob Sie ihm selbst helfen können oder ob Sie ihn eher bei der unteren Naturschutzbehörde oder bei der Auffangstation abgeben. Bei Notwendigkeit sollten Sie unbedingt die Hilfe eines Tierarztes in Anspruch nehmen.

Gerade während der Brutzeit werden sehr oft schon größere Jungvögel (Ästlinge) gefunden. Im Normalfall werden diese Vogelkinder von den Elterntieren versorgt. Beobachten Sie zuerst die Situation. Erst wenn Sie ganz sicher sein können, dass der kleine Vogel nicht gefüttert wird oder auch große Gefahr für ihn besteht, benötigt er Ihre Hilfe. Aus der Unterkunft (Nest, Höhle, Brutkasten) gefallene Nestlinge sind immer hilfebedürftig.